Frage

 

Antwort

 
         
         
  Wie alt muss ich sein?   Das Mindestalter beträgt 16/ 25 Jahre.  
         
         
  Welche Fahrzeuge darf ich mit dieser Klasse fahren?   Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,1 kW / kg. (Leichtkrafträder).

Sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und
einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km / h und mit einer
Leistung von bis zu 15 kW

Im Fall der Erweiterung von Klasse B auf B196 muss der Bewerber mindestens
25 Jahre alt sein und mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B sein.
Es dürfen nur die
blau gekennzeichneten Fahrzeuge geführt werden.
Eine Aufstiegsprüfung auf die Klasse A2/ A ist nicht möglich.
Die Schlüsselnummer B196 gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland!!!

 
         
         
  Benötige ich eine Fahrerlaubnis im Vorbesitz?   Nein, ein Vorbesitz ist nicht erforderlich.  
         
         
  Ist die Fahrerlaubnis befristet?   Ja, die Dauer der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis ist ab Erteilungsdatum
auf 15 Jahre befristet und muss vor Ablauf verlängert werden.

Die Fahrerlaubnis wird auf Probe erteilt, die Probezeit beträgt zwei Jahre und verlängert sich auf insgesamt vier Jahre, falls es in den ersten zwei Jahren zu einer entsprechenden Auffälligkeit kommt.

 
         
         
  Welche Fahrerlaubnisklassen sind in der Fahrerlaubnis der Klasse A1 eingeschlossen?   In der Fahrerlaubnis der Klasse A1 ist die Klassen AM und die Mofa Prüfbescheinigung eingeschlossen.  
         
         
  Wie viele Fahrstunden (Übungsstunden) muss ich absolvieren?   Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl an Übungsstunden vor, somit ist die Anzahl stark abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten und Vorkenntnissen.

Bei Erweiterung der Klasse B auf B196 sind mindestens 5 Fahrstunden a'
90 Minuten vorgeschrieben.

 
         
         
  Wie viele Sonderfahrten (Pflichtstunden) sind vorgeschrieben?   Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:
  • fünf Überlandfahrten
  • vier Autobahnfahrten
  • drei Nachtfahrten.
 
         
         
  Wie viele theoretische Unterrichte muss ich besuchen?   Der theoretische Unterricht setzt sich zusammen aus:
  • zwölf Unterrichte à neunzig Minuten Grundstoff (Lektion 1 - 12)
  • vier Unterrichte à neunzig Minuten Zusatzstoff (Lektion ZUM1 + ZUM2
    + ZUM3 und ZUM4).

Sofern Du schon eine Fahrerlaubnis im Vorbesitz hast, werden Dir
sechs Unterrichte des Grundstoffs angerechnet.

Bei Erweiterung der Klasse B auf B196 sind mindestens 4Theoriestunden a'
90 Minuten vorgeschrieben. (ZUM1, ZUM2,ZUM3 und ZUM4)

 
         
         
  Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung?   Zur Antragstellung benötigst Du folgende Unterlagen:
  • zwei aktuelle Passbilder
  • einen Sehtest (nicht älter als ein Jahr)
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an dem Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort"
     

Entfällt bei Erweiterung von B auf B196

Diese Unterlagen werden erst für den "Führerscheinantrag" benötigt, Du musst sie am Tag der Anmeldung in unserer Fahrschule noch nicht mitbringen!