Frage

 

Antwort

 
         
         
  Wann beginnt das Projekt "Begleitendes Fahren" in Hessen?   Das "Begleitende Fahren" beginnt in Hessen am 01.10.2006  
         
         
  Wie alt muss ich sein?   Das Mindestalter beträgt 17 Jahre.  
         
         
  Welche Fahrzeuge darf ich mit dieser Klasse fahren?  

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und Anhängern oder Sattelanhängern sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers/ Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.

Du darfst bis zum Erreichen Deines achtzehnten Lebensjahres nur in Begleitung eines erfahrenen Kraftfahrers fahren, dieser muss mindestens dreißig Jahre alt sein, muss die Fahrerlaubnis der Klasse B ununterbrochen seit fünf Jahren besitzen und darf nicht mehr als ein Punkt im Verkehrszentralregister (Flensburg) haben.

Der / die Begleiter müssen bei Antragstellung benannt werden, da sie in die Prüfbescheinigung eingetragen werden.

Diese Prüfbescheinigung gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland und muss bis spätestens drei Monate nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres gegen den "Kartenführerschein" eingetauscht werden.

Nach Tausch der Prüfbescheinigung gegen den "Kartenführerschein" gelten alle Bestimmungen der Klasse B ab achtzehn Jahre, mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres ist eine Begleitung nicht mehr erforderlich.

 
         
         
  Benötige ich eine Fahrerlaubnis im Vorbesitz?   Ja, der Vorbesitz der Klasse BF17 ist erforderlich.

Eine Ausbildung parallel zur Klasse BF17 ist jedoch möglich, aber erst nach bestandener Prüfung der Klasse BF17 darfst Du Deine Prüfung der Klasse BE absolvieren.

 
         
         
  Ist die Fahrerlaubnis befristet?   Ja, die Dauer der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis ist ab Erteilungsdatum
auf 15 Jahre befristet und muss vor Ablauf verlängert werden.

Die Fahrerlaubnis wird auf Probe erteilt, die Probezeit beträgt zwei Jahre und verlängert sich auf insgesamt vier Jahre, falls es in den ersten zwei Jahren zu einer entsprechenden Auffälligkeit kommt.

Sofern Du schon eine Fahrerlaubnis, außer Klasse AM, M, S oder L, im Vorbesitz hast, läuft die Probezeit seit Erteilung dieser Fahrerlaubnis und ist, sofern es zu keiner Auffälligkeit gekommen ist, nach zwei Jahren beendet, ansonsten nach vier Jahren!

 
         
         
  Welche Fahrerlaubnisklassen sind in der Fahrerlaubnis der Klasse BEF17 eingeschlossen?   In der Fahrerlaubnis der Klasse BEF17 sind die Klassen BF17, AM, L und die Mofa Prüfbescheinigung eingeschlossen.  
         
         
  Wie viele Fahrstunden (Übungsstunden) muss ich absolvieren?   Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl an Übungsstunden vor, somit ist die Anzahl stark abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten und Vorkenntnissen.  
         
         
  Wie viele Sonderfahrten (Pflichtstunden) sind vorgeschrieben?   Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:
  • drei Überlandfahrten
  • eine Autobahnfahrt
  • eine Nachtfahrt.
 
         
         
  Wie viele theoretische Unterrichte muss ich besuchen?   Für die Klasse BEF17 ist kein theoretischer Unterricht vorgeschrieben, diesen hast Du bereits durch die Klasse B absolviert.  
         
         
  Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung?   Zur Antragstellung benötigst Du folgende Unterlagen:
  • zwei aktuelle Passbilder
  • einen Sehtest (nicht älter als ein Jahr).
     

Diese Unterlagen werden erst für den "Führerscheinantrag" benötigt, Du musst sie am Tag der Anmeldung in unserer Fahrschule noch nicht mitbringen!