Frage |
Antwort |
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Wie alt muss ich sein? | Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. | |||
Welche Fahrzeuge darf ich mit dieser Klasse fahren? |
Zugmaschinen, die nach
ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Ihre Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf 40 km / h nicht überschreiten, werden solche Kraftfahrzeuge mit Anhänger gefahren, so beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Kombination 25 km / h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Stapler) mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km / h. |
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Benötige ich eine Fahrerlaubnis im Vorbesitz? | Nein, ein Vorbesitz ist nicht erforderlich. | |||
Ist die Fahrerlaubnis befristet? |
Ja, die Dauer der Gültigkeit dieser
Fahrerlaubnis ist ab Erteilungsdatum auf 15 Jahre befristet und muss vor Ablauf verlängert werden. Die Fahrerlaubnis wird nicht auf Probe erteilt. |
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Welche Fahrerlaubnisklassen sind in der Fahrerlaubnis der Klasse L begrenzt eingeschlossen? | In der Fahrerlaubnis der Klasse L ist nur die Mofa Prüfbescheinigung eingeschlossen. | |||
Wie viele Fahrstunden (Übungsstunden) muss ich absolvieren? | In der Klasse L ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben! | |||
Wie viele Sonderfahrten (Pflichtstunden) sind vorgeschrieben? | In der Klasse L ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben! | |||
Wie viele theoretische
Unterrichte muss ich besuchen? |
Der theoretische
Unterricht setzt sich zusammen aus:
Sofern Du schon eine Fahrerlaubnis im
Vorbesitz hast, werden Dir |
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Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung? |
Zur Antragstellung benötigst Du folgende Unterlagen:
Diese Unterlagen werden erst für den "Führerscheinantrag" benötigt, Du musst sie am Tag der Anmeldung in unserer Fahrschule noch nicht mitbringen! |
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