Frage

 

Antwort

 
         
         
  Wie alt muss ich sein?   Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.  
         
         
  Welche Fahrzeuge darf ich mit dieser Klasse fahren?   Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Ihre Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf 40 km / h nicht überschreiten, werden solche Kraftfahrzeuge mit Anhänger gefahren, so beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Kombination 25 km / h.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Stapler) mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km / h.

 
         
         
  Benötige ich eine Fahrerlaubnis im Vorbesitz?   Nein, ein Vorbesitz ist nicht erforderlich.  
         
         
  Ist die Fahrerlaubnis befristet?   Ja, die Dauer der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis ist ab Erteilungsdatum
auf 15 Jahre befristet und muss vor Ablauf verlängert werden.

Die Fahrerlaubnis wird nicht auf Probe erteilt.

 
         
         
  Welche Fahrerlaubnisklassen sind in der Fahrerlaubnis der Klasse L begrenzt eingeschlossen?   In der Fahrerlaubnis der Klasse L ist nur die Mofa Prüfbescheinigung eingeschlossen.  
         
         
  Wie viele Fahrstunden (Übungsstunden) muss ich absolvieren?   In der Klasse L ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben!  
         
         
  Wie viele Sonderfahrten (Pflichtstunden) sind vorgeschrieben?   In der Klasse L ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben!  
         
         
  Wie viele theoretische Unterrichte
muss ich besuchen?
  Der theoretische Unterricht setzt sich zusammen aus:
  • zwölf Unterrichte à neunzig Minuten Grundstoff (Lektion 1 - 12)
  • zwei Unterrichte à neunzig Minuten Zusatzstoff.

Sofern Du schon eine Fahrerlaubnis im Vorbesitz hast, werden Dir
sechs Unterrichte des Grundstoffs angerechnet.

 
         
         
  Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung?   Zur Antragstellung benötigst Du folgende Unterlagen:
  • zwei aktuelle Passbilder
  • einen Sehtest (nicht älter als ein Jahr)
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an dem Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort".
     

Diese Unterlagen werden erst für den "Führerscheinantrag" benötigt, Du musst sie am Tag der Anmeldung in unserer Fahrschule noch nicht mitbringen!