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Frage |
Antwort |
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| Wie alt muss ich sein? | Das Mindestalter beträgt 15 Jahre | |||
| Welche Fahrzeuge darf ich mit dieser Klasse fahren? | Krafträder (Zwei- oder Dreirädrig) mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km / h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, sowie elektrische Mobilitätshilfen wie z.B. Segways | |||
| Benötige ich eine Fahrerlaubnis im Vorbesitz? | Nein, ein Vorbesitz ist nicht erforderlich. | |||
| Ist die Prüfbescheinigung befristet? |
Nein, die Dauer der
Gültigkeit der Mofa Prüfbescheinigung ist nicht befristet. Die Mofa Prüfbescheinigung wird nicht auf Probe erteilt. |
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| Wie viele Fahrstunden (Übungsstunden) muss ich absolvieren? | Der Gesetzgeber schreibt eine praktische Ausbildung von 90 Minuten vor. | |||
| Wie viele Sonderfahrten (Pflichtstunden) sind vorgeschrieben? | Der Gesetzgeber schreibt keine Sonderfahrten vor. | |||
| Wie viele theoretische Unterrichte muss ich besuchen? | Der theoretische Unterricht besteht aus sechs Doppelstunden à neunzig Minuten. | |||
| Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung? |
Zur Antragstellung benötigst Du folgende Unterlagen:
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